Justitie vervolgt zweefvlieger en motorvlieger na botsing

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Jan Ritsma
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Justitie vervolgt zweefvlieger en motorvlieger na botsing

Bericht door Jan Ritsma » 12 jan 2017, 06:15

Wegen einer Kollision zwischen einem Segelflugzeug und einem Motorflugzeug über Auenstein im Jahr 2013 müssen sich die beiden Piloten vor dem Bundesstrafgericht verantworten.
Seit Mittwoch müssen sich zwei Hobbypiloten vor dem Bundesstrafgericht verantworten, weil ihre Flugzeuge im Juni 2013 im Luftraum ob Auenstein zusammenstiessen. Ihnen wird die fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs vorgeworfen.


Gegen die beiden Angeklagten wurde ein Strafbefehl ausgestellt - da sie Einsprache erhoben, kam es überhaupt erst zur Hauptverhandlung am Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Zu der folgenschweren Kollision war es am 6. Juni 2013 zwischen einem Segelflugzeug und einem Motorflugzeug gekommen. Dabei stürzte das Segelflugzeug ab - der Pilot konnte sich nur noch mithilfe eines Fallschirms retten. Das Motorflugzeug wurde beschädigt, war aber noch flugfähig und konnte zum Flugplatz in Lommis TG zurückkehren - allerdings hatte es durch ein Leck zuvor viel Benzin verloren. Ursprünglich wollte die zweiköpfige Flug-Equipe Ecuvillens im Kanton Freiburg erreichen.

Das Motorflugzeug befand sich in der Verantwortung des heute 72-jährigen Angeklagten, der als "Instruktor" an Bord war - mit ihm flog eine weitere Person. Laut dem Angeklagten handelte es sich um eine "Angewöhnungsflug" für den Kollegen, der am Mittwoch ebenfalls vor Gericht als Zeugen aussagte. Obwohl die Sicht nach vorne am betroffenen Tag sehr gut gewesen sei, habe Dunst den Blick nach unten und zur Seite erschwert.

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